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Arbeitnehmerüberlassung
Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung gilt als das Arbeitsmodell der Zukunft. Für alle Beteiligten birgt es Risiken. Dreh- und Angelpunkt der Arbeitnehmerüberlassung ist die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Fehlt diese, wird ipso jure ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers mit dem entleihenden Betrieb begründet. Wir unterstützen Arbeitgeber, auch in den Bereichen, in denen es Mindestlöhne gibt, bei der Beschaffung der maßgeblichen Erlaubnis und der Gestaltung der entsprechenden Verträge. Arbeitnehmer dagegen wissen oft gar nicht, welche Rechte Sie auch als Zeitarbeitnehmer haben, etwa die Gewährung gleicher Entlohnung und gleicher Arbeitsbedingungen, wenn nicht die Geltung von Tarifverträgen etwas anderes bestimmt.
Wir beraten Arbeitnehmer über deren Rechte und helfen bei der Wahrnehmung dieser Rechte.
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