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Aufhebungsverträge

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann nicht nur durch einseitige Kündigung erfolgen, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag. Regelmäßig werden Aufhebungsverträge unter besonderem Zeitdruck geschlossen. Oft sind den Beteiligten die Konsequenzen, wie etwa der Verlust von Ansprüchen gegen den Vertragspartner oder ein zeitweiser Verlust des Rechts auf Arbeitslosengeld, gar nicht bewusst.

Wir unterstützen unsere Mandanten schnell und rechtssicher bei der richtigen Bewältigung dieser Situation, etwa durch Prüfung eines vorgelegten Aufhebungsvertrages oder * insbesondere Arbeitgeber * bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrages.
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