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Bauarbeitsrecht
Besonderheiten gibt es im Bereich des Bauwesens. Für das Baugewerbe gibt es besondere Urlaubsregelungen. Es gibt den Mindestlohn und viele allgemeinverbindliche Tarifvertragsvorschriften.
Im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, gerade mit der Ost-Erweiterung der EU, bestehen wissenswerte Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch erhebliche Risiken.
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