Betriebsräte und Betriebsverfassungsrecht Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, so kommen diesem erhebliche Rechte zu, die unbedingt beachtet werden müssen. Dies gilt für Arbeitgeber, deren Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen usw. bei Nichtbeachtung der Rechte des Betriebsrates gänzlich unwirksam sein können. Aber auch in die Beratung des Arbeitnehmers müssen die umfangreichen Möglichkeiten des Betriebsrates gegen Maßnahmen des Arbeitgebers einfließen.
Auch beraten wir Betriebsräte in allen kollektivrechtlichen Fragen.