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Erbrecht und Vermögensübertragung
Herr Rechtsanwalt Udo Kirbach ist als Fachanwalt für Erbrecht bei Kirbach Schröder Rechtsanwälte ausschließlich mit dieser Thematik befasst. Damit einher geht seine beratende Tätigkeit im Hinblick auf die lebzeitige Vermögensübertragung.
Ob es sich um eine Angelegenheit vor dem Erbfall oder im Anschluss an einen Todesfall handelt – Herr Rechtsanwalt Kirbach steht Ihnen mit den Mitarbeitern seiner Abteilung sowohl beratend als auch im Rahmen der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen kompetent und engagiert zur Verfügung.
Oftmals stellen sich im engen Zusammenhang mit dem Erbrecht Fragen familienrechtlicher Natur, wie beispielsweise die sinnvolle Regelung des ehelichen Zusammenlebens durch einen Ehevertrag, nutzbringende Vereinbarungen für den Trennungsfall oder die Auswirkung des Güterstandes auf das Erbrecht. Unsere Familienrechtsanwältin, Frau Martina Burger, steht Ihnen für die fachlich fundierte Beantwortung gern zur Verfügung.
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