Immer wieder werden Mitarbeiter, die eigentlich alle Eigenschaften eines Angestellten aufweisen, von den Beschäftigungsunternehmen als *freie Mitarbeiter“ eingestellt, weil sich die Unternehmen auf diese Weise den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung sparen wollen. Aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, nehmen viele Arbeitnehmer diesen Zustand klaglos hin.
Viele *freie Mitarbeiter“ wissen gar nicht, dass sie auch Urlaubsansprüche haben und möglicherweise sogar Kündigungsschutz usw. genießen.
Der Arbeitgeber kann auch noch * zumindest teilweise * zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.