 |
| |
Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt für die Vertragsparteien einen wesentlichen Einschnitt in die Lebenssituation dar. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss innerhalb der kurzen gesetzlichen Frist Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Dort wird entschieden, ob die Kündigung wirksam war. Das heißt, ob es in einem Betrieb mit mehr als fünf beziehungsweise mehr als zehn Mitarbeitern einen berechtigenden Grund (betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe) für die Kündigung gab.
Wenn sich abzeichnet, dass es für den Arbeitgeber schwer wird, die Kündigungsgründe zu untermauern, bietet sich möglicherweise der Abschluss eines Vergleiches an. Im Rahmen des Vergleiches kann unter anderem auch die Bezahlung einer Abfindung und die Freistellung von der Arbeit für die Restdauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Oft werden hier auch schon Regelungen für das Arbeitszeugnis getroffen.
|
|
 |
|
 |
|