Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Bau- und Immobilienrecht
    RECHTSGEBIETE          
   
Erbrecht Erbrecht Erbrecht Erbrecht Immobilien- und Baurecht Erbrecht Immobilien- und Baurecht Erbrecht Arbeitsrecht Erbrecht Arbeitsrecht Erbrecht Verwaltungsrecht Erbrecht Verwaltungsrecht
Logo Kirbach Schröder Rechtsanwälte Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Erbrecht
Bau- und Immobilienrecht
 
Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt für die Vertragsparteien einen wesentlichen Einschnitt in die Lebenssituation dar. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss innerhalb der kurzen gesetzlichen Frist Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Dort wird entschieden, ob die Kündigung wirksam war. Das heißt, ob es in einem Betrieb mit mehr als fünf beziehungsweise mehr als zehn Mitarbeitern einen berechtigenden Grund (betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe) für die Kündigung gab.  

Wenn sich abzeichnet, dass es für den Arbeitgeber schwer wird, die Kündigungsgründe zu untermauern, bietet sich möglicherweise der Abschluss eines Vergleiches an. Im Rahmen des Vergleiches kann unter anderem auch die Bezahlung einer Abfindung und die Freistellung von der Arbeit für die Restdauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Oft werden hier auch schon Regelungen für das Arbeitszeugnis getroffen.

Bau- und Immobilienrecht
 
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge Kündigung Aufhebeungsverträge Mobbing Versetzung Freie Mitarbeiter Bauarbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung Betriebsräte und Betriebsverfassungsrecht
Bau- und Immobilienrecht
Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Kirbach Schröder Rechtsanwälte