Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing als *systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich schützend vor den diskriminierten Arbeitgeber zu stellen und gegen den Mobber vorzugehen.
Problematisch ist jedoch der Beweis der Mobbingtatbestände, weshalb Gegenmaßnahmen oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oftmals schwierig sind.
Hier kann eine frühzeitige Beratung über beweissichernde Maßnahmen sehr hilfreich sein.
Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland (noch) kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen können jedoch strafbar sein und auch zur Anzeige gebracht werden.