Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Bau- und Immobilienrecht
    RECHTSGEBIETE          
   
Erbrecht Erbrecht Erbrecht Erbrecht Immobilien- und Baurecht Erbrecht Immobilien- und Baurecht Erbrecht Arbeitsrecht Erbrecht Arbeitsrecht Erbrecht Verwaltungsrecht Erbrecht Verwaltungsrecht
Logo Kirbach Schröder Rechtsanwälte Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Erbrecht
Bau- und Immobilienrecht
 
Mobbing

Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing als *systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich schützend vor den diskriminierten Arbeitgeber zu stellen und gegen den Mobber vorzugehen.

Problematisch ist jedoch der Beweis der Mobbingtatbestände, weshalb Gegenmaßnahmen oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oftmals schwierig sind.

Hier kann eine frühzeitige Beratung über beweissichernde Maßnahmen sehr hilfreich sein. 

Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland (noch) kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen können jedoch strafbar sein und auch zur Anzeige gebracht werden.


Bau- und Immobilienrecht
 
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge Kündigung Aufhebeungsverträge Mobbing Versetzung Freie Mitarbeiter Bauarbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung Betriebsräte und Betriebsverfassungsrecht
Bau- und Immobilienrecht
Kirbach Schröder Rechtsanwälte
Kirbach Schröder Rechtsanwälte