 |
| |
Versetzung
Versetzungen sind bestimmte Änderungen der Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht nach belieben versetzen.
Hier müssen die Grenzen des Direktionsrechts und die arbeitsvertraglichen Regelungen beachtet werden. Wir beraten sowohl Arbeitgeber bei der wirksamen Gestaltung von Versetzungen, als auch Arbeitnehmer, unwirksame Versetzungen festzustellen und sich gegen solche zu wehren. |
|
 |
|
 |
|